Beratungseinsätze nach § 37.3

Jeder Pflegebedürftige in Deutschland hat Anspruch auf einen kostenlosen Beratungsbesuch in regelmäßigen Abständen.

Für Bezieher von Pflegegeld ab Pflegegrad 2 sind diese Beratungsbesuche verpflichtend, das Ziel ist die Sicherstellung der häuslichen Versorgung, sowie die Unterstützung pflegender Angehöriger.


 

Pflegegrad 1: freiwillige Inanspruchnahme

Pflegegrad 2 und 3: 2x jährlich

Pflegegrad 4 und 5: 4x jährlich

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