Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI in Kassel
»Wenn Sie Pflegegeld beziehen, schreibt die Pflegeversicherung regelmäßige Beratungseinsätze vor. Diese finden bei Ihnen zu Hause statt und dienen dazu, Ihre Situation zu prüfen und Ihre Versorgung zu verbessern.«
Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse.
Was ist der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI?
Wann ist der Beratungseinsatz verpflichtend?
Intervalle
- Pflegegrad 2 bis 5: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: freiwillig vierteljährlich (auf Wunsch)
- Pflegegrad 1: freiwillig (auf Wunsch)
Für wen ist er sinnvoll?
- Pflege zu Hause durch Angehörige
- Unsicherheit bei Pflegeleistungen oder Hilfsmitteln
- Überlastung von Angehörigen
- Fragen zu Pflegegrad, Entlastung und Alltag
So läuft der Beratungseinsatz ab
1.) Kontakt & Termin
2.) Beratung vor Ort
Wir besprechen Ihre aktuelle Pflegesituation, beantworten Fragen und geben praktische Empfehlungen.
3.) Nachweis
Der Beratungseinsatz wird dokumentiert und wir reichen Ihn bei der Pflegekasse als Nachweis ein.
Was sollten Sie bereithalten?
- Fragen oder aktuelle Herausforderungen im Pflegealltag
- Optional: Liste von Medikamenten/Hilfsmitteln (nur wenn hilfreich)
- Versicherternkarte (!)
Kosten & Abrechnung
Weitere Informationen finden Sie auch unter Leistungen der Pflegekasse.
Einsatzgebiet
Wir führen Beratungseinsätze persönlich vor Ort in Kassel, Niestetal und im gesamten Landkreis Kassel durch.
Unverbindlich Kontakt aufnehmen
Sie möchten einen Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI vereinbaren oder haben Fragen zur Frist?
Kontaktieren Sie uns gerne – wir melden uns zeitnah zurück.
Weitere Unterstützung rund um Pflegegrad und Organisation finden Sie auch in unserer Pflegegrad Beratung.
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Kontaktdetails
- info@pflegeberatungkassel.de
- +49 (0) 176/701 703 04
- Whatsapp-Nachricht
- Insta-Nachricht
- Facebook-Profil
Gerne beraten wir Sie persönlich.
Melden Sie sich bei uns – wir nehmen uns zeitnah Ihres Anliegens an.
Wir sind von Montag bis Freitag
zu folgenden Zeiten erreichbar:
09:00 – 17:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung.
