Pflegereform 2027
Was kommt auf Pflegebedürftige und Angehörige zu?
»Die geplante Pflegereform 2027 sorgt derzeit für viele Fragen bei Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegeberatern. Ziel der Reform ist es, Pflegeleistungen einfacher zu gestalten, Angehörige stärker zu entlasten und die Versorgung besser zu koordinieren. Doch was genau soll sich ändern? Und welche Auswirkungen könnten die geplanten Neuerungen auf Betroffene haben?«
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. Aus Pflegeberatung wird Pflegebegleitung
Die bisherige Pflegeberatung soll künftig durch eine sogenannte Pflegebegleitung ersetzt werden. Der Unterschied: Pflegebegleiter sollen nicht nur beraten, sondern Familien aktiv durch den gesamten Pflegeprozess begleiten.
Mögliche Aufgaben der Pflegebegleitung:
- Organisation der Pflegeversorgung
- Unterstützung bei Anträgen und Hilfsmitteln
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Begleitung von Reha- und Präventionsmaßnahmen
- Koordination verschiedener Leistungen
- Hilfe in Krisensituationen
Für viele Familien könnte dies eine deutlich intensivere Unterstützung bedeuten als bisher.
2. Verhinderungspflege wird zum Überbrückungsbudget
Eine der größten Veränderungen betrifft die bisherige Verhinderungspflege. Geplant ist die Einführung eines Überbrückungsbudgets, das in akuten Krisensituationen genutzt werden kann, beispielsweise wenn:
- die Pflegeperson erkrankt
- ein Unfall passiert
- eine akute Überforderung vorliegt
- andere Notfallsituationen entstehen
Das Budget soll unter anderem eingesetzt werden für:
- ✔ ambulante Pflegedienste
- ✔ Pflege-Notdienste
- ✔ Kurzzeitpflege
- ✔ Notfall- und Überbrückungsversorgung
Wichtiger Unterschied zur bisherigen Verhinderungspflege:
Nach aktuellem Stand soll das Überbrückungsbudget nicht mehr für private Ersatzpflegepersonen genutzt werden können.
Das bedeutet:
- ✖ Keine Auszahlung an Angehörige
- ✖ Keine Nutzung durch Freunde oder Nachbarn
- ✖ Keine private Ersatzpflege wie bisher möglich
Gerade für Familien, die bisher auf ihr persönliches Unterstützungsnetzwerk zurückgreifen konnten, könnte dies erhebliche Auswirkungen haben.
3. Der Entlastungsbetrag wird zum Sozialraumbudget
Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich soll durch ein neues Sozialraumbudget ersetzt werden.
Geplant sind:
- 175 Euro monatlich für Pflegebedürftige ab 25 Jahren
- 300 Euro monatlich für Pflegebedürftige unter 25 Jahren
Das Budget soll ausschließlich für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden.
Zum Beispiel für:
- Alltagsbegleitung
- Betreuungsangebote
- Nachbarschaftshilfe
- Entlastungsangebote für Angehörige
Chance für Pflegebedürftige
Sollte die Reform umgesetzt werden, könnten insbesondere Menschen, die regelmäßig Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen, von höheren Leistungen profitieren.
4. Pflegegrad 1: Was bleibt erhalten?
Für Menschen mit Pflegegrad 1 sollen weiterhin wichtige Leistungen bestehen bleiben:
- ✔ Pflegebegleitung
- ✔ Pflegehilfsmittel
- ✔ Wohnraumanpassung
- ✔ Pflegekurse für Angehörige
- ✔ Digitale Pflegeanwendungen
- ✔ Leistungen für Wohngruppen
Allerdings soll der bisherige Entlastungsbetrag in seiner bisherigen Form entfallen und durch die neuen Strukturen ersetzt werden.
Wichtig: Bereits anerkannte Pflegegrade sollen nach aktuellem Stand Bestandsschutz genießen.
5. Höhere Hürden für Pflegegrad 2 und 3?
Besonders diskutiert werden die geplanten Änderungen bei den Punktgrenzen. Vorgesehen sind folgende Schwellenwerte:
- Pflegegrad 1: neu ab 15 Punkten, bisher ab 12,5 Punkten
- Pflegegrad 2: neu ab 30 Punkten, bisher ab 27,5 Punkten
- Pflegegrad 3: neu ab 50 Punkten, bisher ab 47,5 Punkten
- Pflegegrad 4: neu ab 70 Punkten, bisher ab 70 Punkten
- Pflegegrad 5: neu ab 90 Punkten, bisher ab 90 Punkten
Was bedeutet das?
Für die Pflegegrade 2 und 3 müssten künftig mehr Punkte erreicht werden als bisher. Dadurch könnte es insbesondere bei Neuanträgen schwieriger werden, einen höheren Pflegegrad zu erhalten.
Auch hier gilt: Für bereits bestehende Pflegegrade soll Bestandsschutz gelten.
6. Digitales Pflege-Cockpit
Geplant ist außerdem ein digitales Pflegeportal, das als zentrale Anlaufstelle dienen soll.
Dort sollen Pflegebedürftige und Angehörige künftig:
- Anträge stellen
- Leistungen einsehen
- Anbieter finden
- Empfehlungen abrufen können
Das Ziel ist eine einfachere und transparentere Verwaltung von Pflegeleistungen.
7. Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf der Situation pflegender Angehöriger.
Geplant sind:
- ❤ Frühzeitige Erkennung von Überlastung
- ❤ Gezieltere Entlastungsangebote
- ❤ Intensivere Beratung und Begleitung
Damit soll verhindert werden, dass Angehörige langfristig überfordert werden und selbst gesundheitliche Probleme entwickeln.
8. Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag soll wegfallen
Eine besonders umstrittene Änderung betrifft Menschen mit Pflegegrad 1.
Nach dem aktuellen Referentenentwurf soll der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 entfallen. Das neue Sozialraumbudget ist nach den bisherigen Planungen nur für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 vorgesehen.
Was bedeutet das konkret?
Viele Menschen mit Pflegegrad 1 nutzen den Entlastungsbetrag beispielsweise für:
- Alltagsbegleitung
- Betreuungsangebote
- Haushaltshilfen
- Unterstützung im Alltag
- Entlastung von Angehörigen
Sollte die Reform in dieser Form beschlossen werden, müssten viele Betroffene diese Leistungen künftig möglicherweise selbst finanzieren.
Kritik von Experten:
Gerade Menschen mit Pflegegrad 1 sollen möglichst lange selbstständig zu Hause leben können. Kritiker befürchten daher, dass der Wegfall des Entlastungsbetrags zu weniger Unterstützung im Alltag und langfristig sogar zu höheren Pflegekosten führen könnte.
9. Weniger Rentenpunkte für pflegende Angehörige
Auch pflegende Angehörige könnten von der Reform betroffen sein.
Aktuell zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für Angehörige, die einen Pflegebedürftigen zu Hause versorgen.
Nach dem Referentenentwurf sollen diese Rentenversicherungsbeiträge ab 2027 auf 70 % der bisherigen Höhe reduziert werden. Dadurch würden die neu erworbenen Rentenansprüche um etwa 30 % sinken. Bereits erworbene Rentenansprüche bleiben jedoch erhalten.
Wer wäre betroffen?
Vor allem Angehörige, die:
- ihre Arbeitszeit reduzieren,
- ganz aus dem Beruf aussteigen,
- über viele Jahre einen Angehörigen pflegen.
Besonders häufig betrifft dies Frauen, da sie weiterhin den größten Teil der häuslichen Pflege übernehmen.
Weitere geplante Änderung
Zusätzlich soll die bisherige Möglichkeit entfallen, über die sogenannte Flexirente auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch Pflege weitere Rentenansprüche aufzubauen.
Fazit für Betroffene
Die Pflegereform verfolgt das Ziel, die Pflegeversicherung langfristig finanzierbar zu halten. Gleichzeitig könnten einige der geplanten Maßnahmen für Pflegebedürftige und Angehörige spürbare Nachteile mit sich bringen:
- ✖ Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1
- ✖ Weniger Rentenpunkte für pflegende Angehörige
- ✖ Einschränkungen bei der bisherigen Verhinderungspflege
- ✖ Höhere Hürden bei Pflegegrad 2 und 3
Da es sich derzeit noch um einen Referentenentwurf handelt, sind Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren weiterhin möglich.
Als Pflegeberaterin und Pflegegutachterin empfehle ich Betroffenen und Angehörigen, die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und bestehende Ansprüche möglichst frühzeitig zu sichern.
10. Was bedeutet die Reform für unabhängige Pflegeberatungsstellen?
Weniger bekannt ist, dass die geplante Pflegereform nicht nur Auswirkungen auf Pflegebedürftige und Angehörige haben könnte, sondern auch auf die bisherige Beratungslandschaft.
Der Referentenentwurf sieht vor, die bisherigen Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI sowie weitere Beratungsleistungen langfristig in eine neue Pflegebegleitung zu überführen. Gleichzeitig sollen verschiedene Beratungs- und Unterstützungsleistungen gebündelt und neu organisiert werden.
Was könnte das bedeuten?
Derzeit können Pflegebedürftige die verpflichtenden Beratungsbesuche unter anderem bei:
- ambulanten Pflegediensten
- Pflegekassen
- Pflegestützpunkten
- anerkannten Beratungsstellen nach § 37 Abs. 7 SGB XI
durchführen lassen.
Nach den aktuellen Reformplänen ist jedoch noch nicht abschließend geklärt, welche Rolle unabhängige und anerkannte Beratungsstellen künftig spielen werden. Fachverbände weisen darauf hin, dass sich die Beratungslandschaft grundlegend verändern könnte und die Trägerfrage derzeit offen ist.
Warum das kritisch gesehen wird:
Viele anerkannte Beratungsstellen arbeiten:
- ✔ unabhängig von Leistungserbringern
- ✔ wohnortnah
- ✔ mit hoher Fachkompetenz
- ✔ oft über viele Jahre als feste Ansprechpartner für Familien
Sollten diese Strukturen künftig wegfallen oder stark eingeschränkt werden, könnte dies den Zugang zu unabhängiger Beratung erschweren.
Gerade Familien profitieren häufig davon, dass sie eine neutrale Anlaufstelle haben, die nicht gleichzeitig Leistungen verkauft oder erbringt.
Meine Einschätzung als Pflegeberaterin und Pflegegutachterin
Die Idee einer intensiveren Pflegebegleitung ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings sollte dabei das bestehende Netzwerk aus unabhängigen und anerkannten Beratungsstellen nicht verloren gehen.
Viele Familien benötigen keine neue Struktur, sondern vor allem:
- eine persönliche Ansprechpartnerin,
- kurze Wege,
- schnelle Hilfe,
- und eine unabhängige Beratung.
Genau diese Aufgabe erfüllen viele anerkannte Beratungsstellen bereits heute mit großem Erfolg.
Fazit: Reform mit Chancen – aber auch vielen offenen Fragen
Die geplante Pflegereform 2027 verfolgt das Ziel, die Pflege in Deutschland moderner, digitaler und stärker an den Bedürfnissen von Pflegebedürftigen und Angehörigen auszurichten. Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige, eine engere Begleitung durch die neue Pflegebegleitung und höhere Budgets für bestimmte Unterstützungsleistungen sind grundsätzlich positive Ansätze.
Gleichzeitig wirft der aktuelle Referentenentwurf viele Fragen auf. Der mögliche Wegfall des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1, die geplante Kürzung der Rentenansprüche pflegender Angehöriger, die Einschränkungen bei der bisherigen Verhinderungspflege sowie höhere Zugangshürden bei einzelnen Pflegegraden könnten für viele Familien spürbare Nachteile mit sich bringen.
Auch die Zukunft unabhängiger Pflegeberatungsstellen ist derzeit ungewiss. Dabei zeigt die tägliche Praxis, wie wichtig wohnortnahe, persönliche und neutrale Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist. Viele Familien benötigen nicht nur Informationen, sondern eine verlässliche Begleitung durch oft komplexe Pflege- und Antragsverfahren.
Als Pflegeberaterin und Pflegegutachterin begrüße ich sinnvolle Verbesserungen im Pflegesystem. Gleichzeitig halte ich es für wichtig, bewährte Unterstützungsstrukturen zu erhalten und die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen, Angehörigen und unabhängigen Beratungsstellen bei der weiteren Ausgestaltung der Reform zu berücksichtigen.
Da es sich aktuell um einen Referentenentwurf handelt, bleibt abzuwarten, welche Änderungen letztlich tatsächlich umgesetzt werden. Fest steht jedoch schon heute: Die Pflegereform 2027 könnte die häusliche Pflege in Deutschland nachhaltig verändern – und sollte daher von allen Betroffenen aufmerksam verfolgt werden.
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